Gebäudetechnik
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Bilanz
 
Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände und Schulden zu einem bestimmten Stichtag

in Kontoform. Auf der Soll-Seite des Kontos stehen die Aktiva und auf der Haben-Seite die

Passiva. Als Saldo verbleibt das Eigenkapital, die Differenz aus Vermögen und Schulden.

Damit gilt immer die Gleichung: Summe aller Aktiva = Summe aller Passiva. Insofern ist die

wörtliche Übersetzung des aus dem lateinischen stammenden Begriffs Bilanz (=

"bilanx") mit einer sich in einem Gleichgewicht befindlichen Waage sinnfällig.

Die Veränderung des Eigenkapitals zwischen zwei Bilanzstichtagen entspricht dem

Jahresüberschuß bzw. -fehlbetrag. Nach § 242I HGB hat jeder Kaufmann zu Beginn seines

Handelsgewerbes und zum Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz aufzustellen. Die

Bilanz und die GuV bilden zusammen eine Einheit, die als Jahresabschluß (§ 242 III HGB)

bezeichnet wird. Bei Kapitalgesellschaften kommt gem. § 264 noch der Anhang als

gleichrangiger Bestandteil hinzu. Die Gliederung und Bewertung der Bilanzpositionen

orientiert sich am Bilanzzweck. Entsprechend werden verschiedene Bilanzarten

unterschieden. Die Gliederung der jährlichen Abschlußbilanz ist in § 266 II u.III HGB

für Kapitalgesellschaften grundsätzlich vorgegeben, allerdings dürfen kleine

Kapitalgesellschaften eine verkürzte Bilanz aufstellen, in der nur die mit Buchstaben und

römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert ausgewiesen sind. Die Reihenfolgen der

Aktiva richtet sich also grundsätzlich nach dem Grad der Liquidierbarkeit der

Vermögensgegenstände, beginnend mit den längerfristig gebundenen

Vermögensgegenständen, während die Passiva nach dem Grad der Fristigkeit der

Finanzierungsquellen (Liquidität), beginnend mit dem Eigenkapital, zu untergliedern ist.

Die US-GAAP schreiben kein bestimmtes Gliederungsschema vor, allerdings empfiehlt die SEC

für börsennotierte Unternehmen ein bestimmtes Schema (Rule 5–02, Regulation S-X),

gemäß dem zwar die Aktiva ebenfalls nach dem Grad der Liquidierbarkeit und die Passiva

nach dem Grad der Liquidität zu gliedern sind, jedoch in umgekehrter Reihenfolge, wie

nach § 266 HGB, d. h. bei den Aktiva beginnend mit den kurzfristig gebundenen

Vermögensgegenständen und bei den Passiva beginnend mit den kurzfristigen Fremdmittel

– also entsprechend der deutschen Bankbilanz. Die SEC akzeptiert jedoch auch eine

andere Reihenfolge der Posten, wie der US-GAAP-Abschluß der Daimler-Benz AG zeigt, der

weitgehend – einschließlich der Reihenfolge der Posten – entsprechend dem

HGB-Gliederungsschema aufgestellt wird. Entscheidend ist aber, daß nach US-GAAP in der

Bilanz oder im Anhang (notes) eine Gliederung aller Aktiv- und Passivposten in kurz- und

langfristige Umfänge (current und non current) vorgeschrieben ist. Die IAS enthalten kein

fest vorgegebenes Gliederungsschema als solches, schreiben aber neben einer Trennung in

current und non current-Posten, die eventuell auch im Anhang erfolgen kann, bestimmte

Posten vor, die mindestens in der Bilanz ausgewiesen werden müssen.