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Bilanz
Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände und Schulden zu einem bestimmten Stichtag
in Kontoform. Auf der Soll-Seite des Kontos stehen die Aktiva und auf der Haben-Seite die
Passiva. Als Saldo verbleibt das Eigenkapital, die Differenz aus Vermögen und Schulden.
Damit gilt immer die Gleichung: Summe aller Aktiva = Summe aller Passiva. Insofern ist die
wörtliche Übersetzung des aus dem lateinischen stammenden Begriffs Bilanz (=
"bilanx") mit einer sich in einem Gleichgewicht befindlichen Waage sinnfällig.
Die Veränderung des Eigenkapitals zwischen zwei Bilanzstichtagen entspricht dem
Jahresüberschuß bzw. -fehlbetrag. Nach § 242I HGB hat jeder Kaufmann zu Beginn seines
Handelsgewerbes und zum Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz aufzustellen. Die
Bilanz und die GuV bilden zusammen eine Einheit, die als Jahresabschluß (§ 242 III HGB)
bezeichnet wird. Bei Kapitalgesellschaften kommt gem. § 264 noch der Anhang als
gleichrangiger Bestandteil hinzu. Die Gliederung und Bewertung der Bilanzpositionen
orientiert sich am Bilanzzweck. Entsprechend werden verschiedene Bilanzarten
unterschieden. Die Gliederung der jährlichen Abschlußbilanz ist in § 266 II u.III HGB
für Kapitalgesellschaften grundsätzlich vorgegeben, allerdings dürfen kleine
Kapitalgesellschaften eine verkürzte Bilanz aufstellen, in der nur die mit Buchstaben und
römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert ausgewiesen sind. Die Reihenfolgen der
Aktiva richtet sich also grundsätzlich nach dem Grad der Liquidierbarkeit der
Vermögensgegenstände, beginnend mit den längerfristig gebundenen
Vermögensgegenständen, während die Passiva nach dem Grad der Fristigkeit der
Finanzierungsquellen (Liquidität), beginnend mit dem Eigenkapital, zu untergliedern ist.
Die US-GAAP schreiben kein bestimmtes Gliederungsschema vor, allerdings empfiehlt die SEC
für börsennotierte Unternehmen ein bestimmtes Schema (Rule 5–02, Regulation S-X),
gemäß dem zwar die Aktiva ebenfalls nach dem Grad der Liquidierbarkeit und die Passiva
nach dem Grad der Liquidität zu gliedern sind, jedoch in umgekehrter Reihenfolge, wie
nach § 266 HGB, d. h. bei den Aktiva beginnend mit den kurzfristig gebundenen
Vermögensgegenständen und bei den Passiva beginnend mit den kurzfristigen Fremdmittel
– also entsprechend der deutschen Bankbilanz. Die SEC akzeptiert jedoch auch eine
andere Reihenfolge der Posten, wie der US-GAAP-Abschluß der Daimler-Benz AG zeigt, der
weitgehend – einschließlich der Reihenfolge der Posten – entsprechend dem
HGB-Gliederungsschema aufgestellt wird. Entscheidend ist aber, daß nach US-GAAP in der
Bilanz oder im Anhang (notes) eine Gliederung aller Aktiv- und Passivposten in kurz- und
langfristige Umfänge (current und non current) vorgeschrieben ist. Die IAS enthalten kein
fest vorgegebenes Gliederungsschema als solches, schreiben aber neben einer Trennung in
current und non current-Posten, die eventuell auch im Anhang erfolgen kann, bestimmte
Posten vor, die mindestens in der Bilanz ausgewiesen werden müssen.