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Betriebsbeauftragte
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf den Gebieten der Arbeitssicherheit, des
Umweltschutzes und des Datenschutzes Personen als Beauftragte zu bestellen, die die
Einhaltung der gesetzlichen Schutzvorschriften kontrollieren. Dabei handelt es sich nicht
um eine staatliche Aufsicht; die Betriebsbeauftragten sind Mitarbeiter, die intern die
Überwachung durchführen. Je nach Fachgebiet bestehen Sonderregelungen für die
Bestellung des Betriebsbeauftragten und die arbeitsrechtliche Handhabung der Position.