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Betriebsarten
Betriebe decken durch ihre erstellten Güterden Bedarf von Güternachfragern. Je
nachdem, ob die Betriebe fremden Bedarf oder Eigenbedarf decken, spricht man von
Unternehmen oder Haushalten. Hinsichtlich der Anteilseigner lassen sich private oder
öffentliche Betriebe unterscheiden. Je nach Art der erzeugten Leistung können Sach- oder
Dienstleistungsbetriebe getrennt werden. Volkswirtschaftlich wird in diesem Zusammenhang
von primärem, sekundärem und tertiärem Sektor gesprochen. Betriebe lassen sich
weiterhin nach der Branche, der Rechtsform oder der Größe einteilen.
Größeneinteilungen finden sich erstmals seit dem Bilanzrichtliniengesetz rechtlich
geregelt im Handelsgesetzbuch (HGB) zur Bestimmung von Publizitätspflichten. Nach dem
vorwiegend eingesetzten Produktionsfaktor lassen sich personal- oder anlagen- bzw.
kapitalintensive Betriebe unterscheiden.