Gebäudetechnik
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Betriebsarten
 
Betriebe decken durch ihre erstellten Güterden Bedarf von Güternachfragern. Je

nachdem, ob die Betriebe fremden Bedarf oder Eigenbedarf decken, spricht man von

Unternehmen oder Haushalten. Hinsichtlich der Anteilseigner lassen sich private oder

öffentliche Betriebe unterscheiden. Je nach Art der erzeugten Leistung können Sach- oder

Dienstleistungsbetriebe getrennt werden. Volkswirtschaftlich wird in diesem Zusammenhang

von primärem, sekundärem und tertiärem Sektor gesprochen. Betriebe lassen sich

weiterhin nach der Branche, der Rechtsform oder der Größe einteilen.

Größeneinteilungen finden sich erstmals seit dem Bilanzrichtliniengesetz rechtlich

geregelt im Handelsgesetzbuch (HGB) zur Bestimmung von Publizitätspflichten. Nach dem

vorwiegend eingesetzten Produktionsfaktor lassen sich personal- oder anlagen- bzw.

kapitalintensive Betriebe unterscheiden.