Gebäudetechnik
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Betriebsänderung
 
Bei einer Betriebsänderung hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Sie stellt den

Kernbereich der Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten dar. Im

Betriebsverfassungsgesetz ist dabei im einzelnen aufgezählt, welche Maßnahmen zu den

Betriebsänderungen gehören. Abzugrenzen ist die Betriebsänderung von dem

Betriebsübergang, bei dem die Rechte des Arbeitnehmers durch das BGB gesichert werden.

Liegt eine Betriebsänderung vor, so müssen Arbeitgeber und Betriebsrat einen

Interessenausgleich ausarbeiten und in einem zweiten Schritt einen Sozialplan erstellen.