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Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
Verfahren im Rahmen der Kostenstellenrechnung zur Umlage von Gemeinkosten auf
Kostenstellen. Nachdem im ersten Schritt primäre Gemeinkosten verursachungsgerecht
ermittelt wurden, sollen sie durch eine innerbetriebliche Leistungsverrechnung von den
sogenannten Vorkostenstellen auf Endkostenstellen verteilt werden. Dabei lassen sich
verschiedene Typen von Leistungsverflechtungen im Betrieb unterscheiden. Bei einer
einseitigen und einstufigen Leistungsabgabe an eine Kostenstelle ist z. B. ein Mitarbeiter
nur mit der Beschaffung von Material für ein Produkt gleich einer Kostenstelle
beschäftigt. Derartige Kosten können im BAB sofort an die die Leistung empfangenden
Kostenstellen verteilt werden, während die so nicht direkt zurechenbaren Kosten zunächst
bei der Vorkostenstelle bleiben. Erbringt eine Vorkostenstelle an mehrere Kostenstellen
eine Leistung, so muß im Wege eines Kostenstellenausgleichs- oder Umlageverfahrens die
Verteilung der primären Kosten erfolgen. Häufig wird dieses Umlageverfahren in Form
einer Blockumlage (prozentuale Verteilung) der Kosten der Vorkostenstelle entsprechend der
Anzahl belieferter Endkostenstellen oder im Wege eines Treppen- bzw.
Stufenleiterverfahrens entsprechend ihrer Leistungsinanspruchnahme vorgenommen.
Problematisch erweist sich die Verteilung der Gemeinkosten bei gegenseitiger
Leistungsabgabe von zwei Kostenstellen. Hier müssen im Rahmen eines Gleichungssystems
sämtliche Leistungsverflechtungen bzw. gegenseitige Leistungsbeiträge verrechnet werden.
Nachdem sämtliche primäre Gemeinkosten über sekundäre Gemeinkosten auf Haupt- und
letztlich Endkostenstellen umgelegt sind, ist eine verursachungsgerechte Verteilung bzw.
Verrechnung auf die Kostenträger im Wege der Ermittlung von Zuschlagssätzen vorzunehmen.
Um derartige Zuschlagssätze zu ermitteln, sind die Gemeinkosten in Relation zu ihrer
jeweiligen Bezugsgröße zu setzen. Dies erfolgt bei den Materialgemeinkosten in Relation
zu den Materialeinzelkosten, bei den Fertigungsgemeinkosten in Relation zu den
Fertigungslöhnen und bei den Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten in Relation zu
Herstellkosten der abgesetzten Produkte. Sind die Zuschlagssätze ermittelt, so kann im
Wege der Kostenträgerrechnung eine stückbezogene sowie periodenbezogene Kalkulation
durchgeführt werden.