Gebäudetechnik
.
deutsch english francais italinao
 Suche

 Startseite
 Organisation
 Know How
 Online Forum
 Links

 Anmeldung

 

Login Funktionen
Hauptseite
Grunddaten ändern
Kontaktpersonen verwalten
Logout
 Über GBT
 FAQ & Hilfe Tool
 Ziele
 Bedingungen
 eMail
  Lexikon/Glossar     Suche :       0 Einträge
 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
Betriebliche Übung
 
Ansprüche der Arbeitsvertragsparteien ergeben sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag,

einer Betriebsvereinbarung, einem Tarifvertrag oder aus entsprechenden gesetzlichen

Regelungen. Daneben können solche Ansprüche auch aus dem Grundsatz der betrieblichen

Übung erwachsen. Im wesentlichen kommt das bei Gratifikationen und bei betrieblichen

Sozialleistungen in Betracht. Der Arbeitgeber kann aber jede Bindung für die Zukunft

ausschließen. Erst nach mehrmaliger uneingeschränkter Maßnahme besteht für den

Arbeitnehmer ein Anspruch aus betrieblicher Übung.