Gebäudetechnik
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Betrieb
 
Technische, soziale, wirtschaftliche, organisatorische, umweltbezogene und evtl.

rechtliche Einheit, die Güter zur Deckung eines Bedarfs erstellt, dazu selbständig

Entscheidungen trifft und dafür die Risiken trägt. Dieser traditionelle Betriebsbegriff

wird aktuell zunehmend in Frage gestellt. So kann mit zunehmend neuen Organisationsformen

(z. B. Management-Holding, Joint Ventures, Strategische Allianzen) häufig nicht mehr von

einer organisatorischen oder rechtlichen Einheit eines Betriebes gesprochen werden.

Technisch betrachtet befinden sich Fabriken oder Werke oft nicht am selben Standort, um

von einer Einheit sprechen zu können. Die soziale Einheit wird durch

Arbeitszeitflexibilisierungsmaßnahmen und die zunehmende Selbstbestimmung am Arbeitsplatz

bzw. die steigende Zahl von Heimarbeitern ebenfalls aufgehoben. Güter werden häufig

nicht für den Bedarf, sondern für einen anonymen, oft nicht einmal vorhandenen Markt

produziert und die Selbständigkeit der Entscheidungen in einer Marktwirtschaft kann durch

zahlreiche Restriktionen und Rahmenbedingungen von seiten der Politik eingeengt sein. Das

Unternehmensrisiko kann ebenfalls auf mehrere Schultern verteilt oder z. B. per

Subventionen abgeschoben werden. Durch die zunehmende Ausweitung der

betriebswirtschaftlichen Untersuchungen auch auf öffentliche Unternehmen ist die

Abgrenzung zur Haushalts- und Volkswirtschaft ebenfalls nicht mehr eindeutig möglich. Die

Zunahme sogenannter selbstverwalteter Betriebe, bei denen Vermögensverteilung,

Demokratieprinzip, Einheitslohn u.a. Ziele gelten (z. B. Ökobank, bringen weiterhin die

traditionelle Sicht eines Betriebes durcheinander. Aktuelle Umweltschutzüberlegungen

bedürfen ebenfalls einer Modifizierung des traditionellen Betriebsbegriffes. Ein neuer

zeitgemäßer Betriebsbegriff ist daher schwierig in einer Definition zu fassen.

Interdisziplinäre Überlegungen müssen hier Platz greifen. In jedem Fall ist der

Betriebsbegriff von den Begriffen Fabrik, Werk, Geschäft (Handelsgeschäft nach HGB) und

Firma abzugrenzen. Um den Betriebsbegriff voll zu erfassen, ist die Einteilung von

Betrieben in Betriebsarten hilfreich.