Gebäudetechnik
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Beteiligungscontrolling
 
Koordination, Unterstützung und Steuerung der Beteiligungsgesellschaften im Hinblick

auf die bestmögliche Erreichung der Gesamtunternehmensziele sowie der Zielvorgaben für

einzelne Gesellschaften. Das Beteiligungscontrolling erstreckt sich nicht nur auf die

Beteiligungen im Sinne von § 271 HGB, sondern auf alle Anteile, die an selbständigen

juristischen Einheiten gehalten werden. Die zunehmende Verflechtung der Wirtschaft und die

damit einhergehenden Akquisitionen und Verselbständigungen einzelner Unternehmensbereiche

haben dazu geführt, daß in fast allen größeren Unternehmen eigene Beteiligungsressorts

(z.T. auf Vorstandsebene) eingerichtet wurden. Das Instrumentarium des

Beteiligungscontrolling mit einem fest vorgegebenen Berichtsrhythmus und -inhalt erstreckt

sich zum einen als operatives Controlling insbesondere auf die klassischen

bilanzanalytischen Kennzahlen und Kennzahlensysteme und zum anderen als strategisches

Controlling vor allem auf die Ermittlung von Beteiligungs- bzw. Unternehmenswerten.