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Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Für
Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, besteht Zwangsmitgliedschaft. Allerdings
können auch Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, bei der
Berufsgenossenschaft eine Unfallversicherung abschließen. Sie genießen dann einen
Versicherungsschutz, der über das übliche Angebot der Versicherungsgesellschaften
hinausgeht.Neben der Unfallversicherung haben die Berufsgenossenschaften die Aufgabe,
betriebliche Unfälle so gut wie möglich zu verhüten und erlassen zu diesem Zweck
Vorschriften bezüglich Einrichtungen und Maßnahmen der Arbeitgeber. Die Einhaltung
dieser Vorschriften wird von Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften überprüft. Für
die Anmeldung bei der fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft gibt es kein Formular.
Sie muß folgende Angaben enthalten: Vielfach kennt der Unternehmensgründer die für ihn
fachlich zuständige Berufsgenossenschaft aus früheren Tätigkeiten. Auskunft, welche
Berufsgenossenschaft zuständig ist, geben die Landesverbände der gewerblichen
Berufsgenossenschaften.