Gebäudetechnik
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Befristete Arbeitsverträge
 
Kleinbetriebe, mit weniger als 6 Mitarbeiter, können befristete Arbeitsverträge in

unbegrenzter Zahl abschließen. Größere Betriebe unterliegen strengeren Vorschriften.

Nach dem Kündigungsschutzgesetz dürfen diese befristeten Arbeitsverträge nur mit einer

maximalen Zeitdauer von sechs Monaten abgeschlossen werden. Laut

Beschäftigungsförderungsgesetz sind bis ins Jahr 2000 jedoch auch zeitlich begrenzte

Arbeitsverträge bis zu 18 Monaten gestattet.