Gebäudetechnik
.
deutsch english francais italinao
 Suche

 Startseite
 Organisation
 Know How
 Online Forum
 Links

 Anmeldung

 

Login Funktionen
Hauptseite
Grunddaten ändern
Kontaktpersonen verwalten
Logout
 Über GBT
 FAQ & Hilfe Tool
 Ziele
 Bedingungen
 eMail
  Lexikon/Glossar     Suche :       0 Einträge
 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
Befähigungsnachweis
 
ist die Bezeichnung für den vor der Zulassung zu zahlreichen Berufen erforderlichen

Nachweis der fachlichen (theoretischen und/oder praktischen) Vorbildung. Einen nicht (z.

B. durch Voraussetzung einer praktischen Tätigkeit, Ausbildungsgang oder Prüfung)

formalisierten B. bezeichnet die Gesetzessprache meist als "Sachkunde" oder

fachliche Eignung (Gegensatz: persönliche Eignung; Zuverlässigkeit). Als "großer

Befähigungsnachweis" wird das Bestehen der Meisterprüfung im Handwerk bezeichnet,

die zum selbständigen Betrieb eines Handwerks (HandwerksO §§ 1, 7I), zur Ausbildung von

Lehrlingen (§ 21) sowie zur Führung des Meistertitels (§ 51) berechtigt. Die

Vereinbarkeit dieses Nachweises für alle Handwerkszweige mit Art. 12 GG wurde vom BVerfG

(17. 7. 1961, BVerfGE 13, 97) bejaht.