Gebäudetechnik
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Bankgeheimnis
 
Im sogenannten Bankenerlaß, der in die Abgabenordnung (AO) übernommen wurde, geregelte

Zurückhaltungspflicht für Finanzbehörden bei der Fahndung nach Steuertatbeständen.

Demnach müssen Banken lediglich in Strafverfahren und strafrechtlichen

Ermittlungsverfahren Auskünfte über ihre Kunden an Richter und Staatsanwälte erteilen.

Die einzige Auskunftspflicht besteht bei Tod eines Kunden, den jede Bank innerhalb eines

Monats an das zuständige Finanzamt zu melden hat. Eine weitere Einschränkung des

Bankgeheimnis erfolgte 1993 durch die Einführung des Geldwäschegesetzes.