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Bankgeheimnis
Im sogenannten Bankenerlaß, der in die Abgabenordnung (AO) übernommen wurde, geregelte
Zurückhaltungspflicht für Finanzbehörden bei der Fahndung nach Steuertatbeständen.
Demnach müssen Banken lediglich in Strafverfahren und strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren Auskünfte über ihre Kunden an Richter und Staatsanwälte erteilen.
Die einzige Auskunftspflicht besteht bei Tod eines Kunden, den jede Bank innerhalb eines
Monats an das zuständige Finanzamt zu melden hat. Eine weitere Einschränkung des
Bankgeheimnis erfolgte 1993 durch die Einführung des Geldwäschegesetzes.