Aufbewahrungsfrist Aufbewahrungsfristen legen fest, wie lange Nachweisdokumente sicher, lesbar und wiederauffindbar archiviert werden müssen. Solche Nachweisdokumente sind alle Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte und Eröffnungsbilanzen, alle empfangene und Kopien der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe sowie Buchungsbelege. Dies ergibt sich aus den einschlägigen Steuergesetzen.
Ähnliche Regelungen gibt es im Bereich Qualitätswesen, allerdings nicht mit Gesetzeskraft.
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