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Abnahme
1. die körperliche Übernahme der Bauleistung nach Fertigstellung, verbunden mit der
dabei erfolgten ausdrücklichen oder stillschweigenden Erklärung des Auftraggebers, daß
die Leistung in der Hauptsache dem
Vertrag
entspricht. Mit der A. beginnt die
Gewährleistungsfrist. Ab der A. trägt der
Auftraggeber
die Gefahr für Beschädigung
oder Zerstörung des Objekts2. Die Überprüfung der Bewehrungsstähle im Stahlbetonbau
vor dem Betonieren durch den Statiker